Schulordnung

Beschluss der Schulkonferenz vom 7.12.2020

Präambel

Die Holstenschule versteht sich als Ort der Begegnung und des gemeinsamen Lernens. An der demokratischen Gestaltung eines lebendigen Schullebens wirken alle verantwortlich mit. Die Wahrnehmung und Erfüllung unserer Rechte und Pflichten ermöglicht es uns, unsere Schule als Raum des Lehrens und Lernens zu erleben. Dabei pflegen wir ein von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Rücksichtnahme geprägtes Zusammenleben.

Wir treffen folgende verbindliche Regelungen für das Zusammenleben in unserer Schule, die die Grenzen der Freiheit des Einzelnen und die Interessen der Gemeinschaft anerkennen:

Allgemeine Regelungen in der Holstenschule

  1. Die Unterrichtszeiten an der Holstenschule erstrecken sich von 08:00 Uhr bis spätestens 15:45 Uhr.
  2. Im regulären Schulalltag gibt es kein Klingelzeichen.
  3. Ist eine Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, so fragen die Klassensprecherin und der Klassensprecher im Lehrerzimmer, bei der stellvertretenden Schulleitung oder im Sekretariat nach und holen Informationen zum weiteren Vorgehen ein.
  4. Schülerinnen und Schüler haben Anweisungen der Lehrkräfte, der Sekretärinnen und Sekretäre, der Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie im Mittagsangebot der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des anbietenden Veranstalters (bspw. Fjörde) zu befolgen.
  5. Während der oben genannten Unterrichtszeiten sind alle Gäste dazu aufgefordert, sich im Sekretariat anzumelden. Ansonsten ist ein Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  6. Unterrichtshospitationen sind nur nach Genehmigung durch die Schulleitung möglich.
  7. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (bspw. Waffen, deren Imitate, Pyrotechnik usw.) ist nicht gestattet.
  8. Der Konsum von Alkohol und Tabakwaren sowie E-Zigaretten ist nicht gestattet.
  9. Besitz, Weitergabe und Konsum von Drogen sind nicht gestattet.

Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände in den Pausen sowie vor und nach dem Unterricht

  1. Unterrichtsräume werden zum Unterrichtsbeginn durch die Lehrkräfte geöffnet und nach Unterrichtsende wieder verschlossen.
  2. Schülerinnen und Schüler dürfen sich auf dem Schulhof, in der Mensa, im Foyer des Hauptgebäudes und im Glasgang aufhalten. Alle anderen Bereiche stehen für den Aufenthalt nicht zur Verfügung.
  3. Als Arbeitsräume für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 9 stehen der Arbeitsraum unter dem naturwissenschaftlichen Gebäude sowie bei Vorlage einer unterschriebenen Nutzungsordnung Raum 4 zur Verfügung.
  4. Minderjährigen Schülerinnen und Schüler ist das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der persönlichen Erlaubnis einer Lehrkraft. Minderjährige Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 10 werden wie volljährige Schülerinnen und Schüler behandelt, wenn das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Für alle diese Schülerinnen und Schüler (minderjährige wie volljährige) erlischt jedoch beim Verlassen des Schulgeländes die Haft- und Aufsichtspflicht der Schule, wenn es sich nicht um den regulären Schulweg handelt.
  5. Für das Oberstufenzentrum gilt eine gesonderte Regelung, die nach abgeschlossenen Sanierungsarbeiten in Kraft tritt.

Fahrzeuge auf dem Schulgelände

  1. Das Befahren des Schulhofs mit Fahrzeugen jeglicher Art (Auto, Fahrrad, Roller usw.) ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung der Schulleitung. In diesen Fällen gilt die StVO.
  2. Der Schulhof darf nicht als Parkplatz genutzt werden. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung der Schulleitung.
  3. Die Nutzung der schulischen Parkplätze ist bis 14:10 Uhr ausschließlich Lehrkräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Holstenschule vorbehalten.
  4. Fahrräder sind an den vorgesehenen Fahrradständern abzustellen und anzuschließen.

Unfälle im Schulalltag

  1. Unfälle von Schülerinnen und Schülern auf dem Schul- bzw. Heimweg sowie während des laufenden Schulbetriebs sind schnellstmöglich im Sekretariat zu melden.
  2. Bei Bedarf kann der Schulsanitätsdienst hinzugezogen werden. Entsprechende Telefonnummern sind in den Gebäuden ausgehängt.
  3. Fluchtwege sind in den entsprechenden Gebäudeteilen ausgeschildert und im Gefahrenfall zu nutzen.

Umgang mit Eigentum

  1. Schäden an Gebäude und Mobiliar sind schnellstmöglich den Lehrkräften zu melden.
  2. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.
  3. Für Wertsachen und Geldbeträge besteht keine Haftung seitens der Schule.
  4. Durch Mutwillen oder Fahrlässigkeit verursachte Schäden am Eigentum der Schule und/oder am Eigentum anderer sind zu ersetzen. Gleiches gilt bei Verlust.

Ordnung und Sauberkeit

  1. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten sich, auf Sauberkeit und Ordnung auf dem gesamten Schulgelände zu achten, Schuleigentum pfleglich zu behandeln und mit Ressourcen schonend umzugehen.
  2. Die jeweiligen Klassen-Reinigungsdienste erfüllen die zugeteilten Aufgaben zuverlässig.
  3. In unserer Holstenschule wird der Müll getrennt.

Verfahren bei Erkrankungen und Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern

  1. Bereits ab dem ersten Krankheitstag informiert der erkrankte Schüler
  2. /die erkrankte Schülerin ein Mitglied der Klassengemeinschaft. Diese Information wird dann an die entsprechenden Lehrkräfte weitergegeben.
  3. Ab dem dritten aufeinanderfolgenden Schultag ist eine Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern bei der Klassenleitung erforderlich.
  4. Eine Rückmeldung durch die Schule zu den Krankmeldungen erfolgt i. d. R. nicht.
  5. Ein Entschuldigungsschreiben für Versäumnisse aller Art ist schnellstmöglich vorzulegen. Für die Oberstufe gilt eine gesonderte Regelung, die beim Eintritt in die Oberstufe bekanntgegeben wird.
  6. Eine Beurlaubung von bis zu sechs Tagen im Monat wird von der Klassenleitung bearbeitet und gegebenenfalls genehmigt. Darüber hinausgehende Beurlaubungen sowie Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Schulferien können nur durch die Schulleitung genehmigt werden.

Nutzung digitaler Geräte

  1. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Orientierungs- und Mittelstufe) gilt ein generelles Nutzungsverbot für digitale Geräte. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (Oberstufe) dürfen
    außerhalb des Unterrichts digitale Geräte ausschließlich auf dem Gelände des Oberstufenzentrums nutzen, ohne andere dabei zu beeinträchtigen.
  2. Das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen ist generell untersagt.
  3. Für unterrichtliche Zwecke oder in Notfällen kann das Verbot durch Lehrkräfte aufgehoben werden.
  4. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann zum Beschluss von pädagogischen Maßnahmen oder auch Ordnungsmaßnahmen gemäß §25 SchulG führen.
  5. In Situationen einer Leistungsbewertung (bspw. Klassenarbeiten) haben die Schülerinnen und Schüler die Verantwortung dafür zu tragen, dass weder eine Täuschung noch ein Täuschungsversuch vorliegt. Dazu werden die digitalen Geräte nicht erreichbar in den Schultaschen verwahrt.

Weitere Regelungen und Hinweise

  1. Das Verhalten in der Mensa, den Fachräumen, den Arbeitsräumen für Schülerinnen und Schüler und im Oberstufenzentrum wird durch separate Ordnungen geregelt.
  2. Beim Bringen und Holen der Schülerinnen und Schüler sind die Halteverbotszonen (Wittorfer Straße und Schützenstraße) insbesondere zum Schutz der Kinder unbedingt zu beachten.

Diese Schulordnung wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft eingehalten. Wir wünschen uns, dass diese Regelungen zu einem entspannten und konfliktfreien Umgang miteinander beitragen.

Mit der Bezeichnung Schülerinnen und Schüler beziehen wir ausdrücklich alle Geschlechter mit ein (m/w/d).

Diese Schulordnung tritt am 01. Februar 2021 in Kraft.

gez. Pay Dierks (Schulleiter)