Entschuldigsverfahren in der Oberstufe
In der Oberstufe findet der Unterricht sowohl im Klassenverband als auch in Kursen statt. Daher ist es notwendig, dass Entschuldigungen direkt bei der Fachlehrkraft vorgelegt werden. Diese werden in ein Entschuldigungsheft eingetragen, in dem die Fachlehrkräfte unterzeichnen. Die Klassenleitung kann jederzeit Einsicht in das Entschuldigungsheft nehmen. Unentschuldigte Fehlstunden werden mit 0 Punkten bewertet, so dass es im Interesse der Schüler*innen liegt, das Entschuldigungsheft fristgerecht vorzulegen und jedes Fehlen sorgfältig zu dokumentieren. Ein Fehlen bei Klassenarbeiten (oder Leistungsnachweisen) muss immer durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung begründet werden. Nur wenn diese vorliegt, besteht ein Anspruch darauf, die Klassenarbeit nachzuschreiben. Bei sehr gehäuften Fehlzeiten kann die Klassenkonferenz eine „Attestpflicht“ beschließen. Einzelheiten zum Entschuldigungsverfahren sind im angehängten Dokument nachzulesen, das allen Oberstufenschüler*innen zu Beginn eines jeden Schuljahres ausgehändigt wird.