Konferenzen

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussgremium der Schule, und die Schulleitung führt deren Beschlüsse aus.

Das Gremium setzt sich aus einer jeweils gleichen Zahl von Vertreter*innen der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler*innen zusammen, die alle zwei Jahre aus ihrer Mitte neu gewählt werden müssen. Eine Ausnahme bildet der Schulleiter /die Schulleiterin, der/die immer Mitglied der Schulkonferenz ist. Die/der Vorsitzende wir ebenfalls alle zwei Jahre durch die Schulkonferenz gewählt.

Die Zahl der gewählten Schulkonferenzmitglieder hängt von der Größe der Schülerzahl ab.

Zurzeit gehören der Schulkonferenz der Holstenschule je zehn Vertreter*innen an.

In jedem Schulhalbjahr findet eine Schulkonferenz statt.

Fachkonferenzen

Fachkonferenzen befassen sich mit Fragen der jeweiligen Fächer, die ein Zusammenwirken der Lehrkräfte erfordern. Dies betrifft bspw. didaktische und methodische Fragen, die Abstimmung des schulinternen Fachcurriculums, die Verwendung von Haushaltsmitteln für das Fach, die Einführung von Schulbüchern oder die Einrichtung von Fachräumen.

Die Fachkonferenzen setzen sich aus den Lehrkräften zusammen, welche die Lehrbefähigung für das jeweilige Fach besitzen oder in diesem unterrichten. Vertreter*innen der Eltern und der Schüler*innen (ab Klassenstufe 7) nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Geleitet werden die Fachkonferenzen von den jeweiligen Fachschaftsleitungen, welche wiederum von der Schulleitung bestimmt werden.

In jedem Schuljahr finden mindestens zwei Fachkonferenzen pro Fach statt. Die Termine werden zentral durch die Schulleitung organisiert.

Klassenkonferenzen

Alle Lehrkräfte, die in einer Klasse unterrichten, sowie die oder der Vorsitzende des Klassenelternbeirats und eine Vertretung der Schüler*innen (ab Klassenstufe 7) bilden zusammen die Klassenkonferenz der jeweiligen Klasse und sind stimmberechtige Mitglieder. Die Klassenkonferenzen befassen sich u. a. mit Versetzungsbeschlüssen, der Beurteilung des allgemeinen Lernverhaltens und des Sozialverhaltens, der Auszeichnung von Schüler*innen, Veranstaltungen der Klasse oder ausgewählten Ordnungsmaßnahmen.

In der Regel werden die Klassenkonferenzen von der jeweiligen Klassenleitung geleitet, in einigen Fällen (bspw. in Zeugniskonferenzen) übernimmt jedoch die Schulleitung oder eine von ihr eingesetzte Lehrkraft den Vorsitz. Wird die Klassenkonferenz als Versetzungs- oder Zeugniskonferenz oder bei Prüfungen tätig oder trifft sie sonstige Entscheidungen aufgrund der Beurteilung von Leistungen von Schüler*innen, sind nur die Lehrkräfte stimmberechtigt. Außerdem wird nur die oder der Vorsitzende des Klassenelternbeirats wird mit beratender Stimme eingeladen.

In jedem Schuljahr finden mindestens zwei Klassenkonferenzen pro Klasse statt.