Kulturfonds

Kulturfonds der Holstenschule Neumünster

Der Kulturfonds ist eine freiwillige Solidarkasse des Schulelternbeirats. Seine Basis bilden rückversichernde Bestätigungen durch die Klassen- und Jahrgangskonferenzen.Der Beitrag ist auf 15.- € pro Jahr für die Schüler der Klassen 5 – 12 festgesetzt. Er wird einmal schuljährlich zu Beginn eines Schuljahres von den Klassenlehrern und Tutoren eingesammelt. Er ist für jedes Kind an der Schule zu entrichten. Ausnahmen, bei finanzieller Bedürftigkeit, entscheidet der Klassenlehrer nach eigenem Gutdünken ohne Rücksprache mit dem Kassenführer Kulturfonds. Für das 3./4. … Kind an der Schule muss kein Beitrag gezahlt werden. Einige Teilbeträge sind verbindlich folgenden Bereichen zugeordnet:

Ca 2,- € werden für Kosten bei Wettbewerbsmaßnahmen (z.B. Känguruh-Wettbewerb) verwendet.
Ca 3,- € werden für den zunehmenden Bedarf von Zuschüssen zu Wanderfahrten, Wandertagen und Materialien bei sozialer Härte verwendet.

Die Mittelvergabe des Kulturfonds wird von einem Mitglied des Lehrerkollegiums durchgeführt (Kassenführer – z.Zt. J.J. Aderhold). Er vergibt Mittel im Rahmen eines von der Schulkonferenz beschlossenen Grundrasters. Das Grundraster orientiert sich an den pädagogischen Anliegen der Schule (Meinungsbild der Lehrerkonferenz).

Der Kassenführer verwaltet Einnahmen und Ausgaben des Kulturfonds. Er kontrolliert die Beitragseinzahlungen und informiert über alle Belange des Kulturfonds. Er legt jährlich schriftlich einen Kassenbericht vor.

Der Kulturfonds leistet finanzielle Unterstützung
– auf besonderen Antrag (formlos an den Klassenlehrer) für Schulwanderfahrten in sozialen Härtefällen
– führt zweckgebunden dem Kopieretat Mittel zu, die mindestens den besonderen Kopierbedarf für Projektwochen, Musik- und Theaterprojekte, Schülerzeitungen, klassenübergreifende Projekte sowie Projekte im Rahmen des Schulprogramms und der Europaschule ausgleichen. (Kopierausgleich)
– für Sportfahrten, Sportbegegnungen, Turniere
– für kostenintensive Sportarten
– für Schulpartnerschaften
– für Theaterfahrten und Abo’s, Theater- und Musikprojekte
– für besondere Unterrichtsprojekte, besonderer Bedarf für Wahlpflicht-Kurse
– für SV-Arbeit, SV-AG’n, Schülerzeitungen
– für Projektwochen, Schulfeste
– für kulturelle Aktivitäten an Wandertagen
– für Maßnahmen im Rahmen des bisherigen Exkursionsetats
– für besondere Maßnahmen der Schulgestaltung zur Umsetzung des Schulprogramms und der Erfüllung des Europaschul-Curriculums.
– Wettbewerbe
– Präventionsprojekte (z.B. ProFamilia- oder PETZE e.V-Veranstaltungen)
– Schülerbücherei

Rechenschaftsbericht für 2017/2018
Rechenschaftsbericht für 2016/2017
Rechenschaftsbericht für 2015/2016