Büchereiordnung

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

alle Schülerinnen und Schüler der Holstenschule erhalten von der Schule im Rahmen der Lernmittelfreiheit Bücher, die einen erheblichen Wert besitzen. Damit diese Bücher möglichst lange genutzt werden können, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit ihnen notwendig.

Jede(r) Ausleihende verpflichtet sich, die von der Holstenschule überlassenen Bücher pfleglich zu behandeln bzw. die folgenden Maßnahmen zum Schutz ihrer/ seiner Bücher durchzuführen:

  1. Nach Erhalt werden in den Ausleihstempel unbedingt Name, Klasse und Schuljahr lesbar eingetragen. So können verlorene und wieder gefundene Bücher leichter zugeordnet werden.
  2. Jedes Buch ist bei der Ausgabe auf eventuelle Einträge bzw. Schäden zu kontrollieren. Diese werden mit Datum von der Lehrkraft vorn im Buch vermerkt.
  3. Die ausgeliehenen Bücher müssen mit gekauftem Folienumschlag oder mit kräftigem Einschlagpapier/kräftiger Folie eingeschlagen werden. Dabei dürfen das didaktische Material wie Karten, Tabellen, Schaubilder im vorderen und hinteren Innendeckel sowie der Barcode (im hinteren Innendeckel) nicht durch Tesastreifen o.ä. beschädigt werden.
    Dies muss nach spätestens 14 Tagen erfolgt sein!
  4. In den Büchern dürfen keine handschriftlichen Einträge oder Markierungen (auch nicht mit Bleistift) getätigt werden.

Haftung
Jede(r) Ausleihende muss bei Rückgabe der Bücher für Schäden, die während des Schuljahres entstanden sind und die über den normalen Verschleiß durch Gebrauch hinausgehen bzw. bei nicht Rückgabe eines erhaltenen Buches, Schadensersatz leisten (Teilbeträge bis hin zum Nachkauf).

Der Verlust eines Buches muss dem Bücherei-Team umgehend mitgeteilt werden.

Die Bücherei ist täglich in der großen Pause (ab 10.30 Uhr) besetzt.

Das Bücherei-Team (September 2019)